Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die 2B Connectd AG · Stand: 01.10.2026
Nördliche Münchner Str. 47
82031 Grünwald
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der 2B Connectd AG und ihren Kunden im Bereich der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten und -lösungen im B2B-Segment.
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Vertragsgegenstand
- § 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- § 4 Zustandekommen von Verträgen
- § 5 Zahlungsbedingungen
- § 6 Einzelverbindungsnachweis
- § 7 Einrichtung und Übergabe
- § 8 Leistungsqualität, Verfügbarkeit und Support
- § 9 Laufzeit und Kündigung
- § 10 Rechtmäßige Nutzung, Sicherheitspflichten und Missbrauch
- § 11 Ausländische Rufnummern, Sanktionen und regulatorische Einschränkungen
- § 12 Nutzungsrechte
- § 13 Haftung
- § 14 Weitergabe und Überlassung der Leistungen an Dritte
- § 15 Technische und rechtliche Änderungen, Anpassungen und Vertragsfolgen
- § 16 Schlussbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der 2B Connectd AG (nachfolgend „2BC“) und ihren Kunden im Bereich der Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten und -lösungen im B2B-Segment. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn 2BC ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme von 2BC auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
1.3 2BC hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. 2BC wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 2BC ist ein in Deutschland lizenziertes Telekommunikationsunternehmen (Carrier) und bietet insbesondere folgende Leistungen für Geschäftskunden an:
- Bereitstellung von SIP-Trunks und Telefonanschlüssen
- Cloudbasierte Telefonanlagen (z. B. „CX“) inklusive Trunk-Integration
- Integration von Microsoft Teams Telefonie via Direct Routing über von 2BC betriebene Session Border Controller (SBC)
- Internetzugangsdienste/DSL
- Standardisierte Remote-Einrichtungs- und Konfigurationsdienstleistungen (keine Vor-Ort-Services durch 2BC)
2.2 2BC erbringt die vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste, insbesondere SIP-Trunks, Cloud-PBX (CX) und Team-Integration via SBC. Die Bereitstellung von Microsoft Teams-Lizenzen erfolgt nicht durch 2BC; 2BC erbringt hierzu lediglich die Integrationsleistung.
2.3 Die konkreten Inhalte sowie der Umfang der vereinbarten Leistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert.
2.4 2BC ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen. 2BC bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
2.5 Soweit keine ausdrückliche Wartungs-, Pflege-, Monitoring- oder Administrationsleistung vereinbart ist, schuldet 2BC keine laufende Überwachung, Aktualisierung, Prüfung, Konfiguration oder Administration der vom Kunden oder von Dritten betriebenen Systeme. Die Einrichtung und einmalige Konfiguration im ausdrücklich vereinbarten Umfang begründen keine Pflicht von 2BC zur laufenden Wartung, Pflege, Überwachung, Aktualisierung oder Administration. Für den Betrieb und die ordnungsgemäße Konfiguration der vom Kunden oder von Dritten betriebenen Systeme ist der Kunde verantwortlich.
Leistungen von 2BC außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere zur Fehleranalyse, Fehlerbehebung, Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit oder laufenden Administration von Kundensystemen, bedürfen der vorherigen Beauftragung durch den Kunden und sind nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Technische und organisatorische Voraussetzungen
Der Kunde gewährleistet, dass alle für die Bereitstellung und den Betrieb der 2BC-Leistungen erforderlichen technischen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten erfüllt werden. Dazu zählt u. a. die Bereitstellung und Instandhaltung geeigneter Räume, elektrischer Energie, Potenzialausgleich/Erdung und technischer Infrastruktur, die Konfiguration der relevanten Netzwerkumgebungen (Firewall, Ports, QoS, NAT/SIP-ALG etc.), erforderliche Firewall- und Routingfreigaben sowie die Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner.
3.2 Zutritt, Information und Unterstützung
Der Kunde gewährt 2BC, deren Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen bei Bedarf Zugang zu den Kundenanschlüssen und Räumlichkeiten.
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, insbesondere zu verdeckt verlegten Leitungen/Rohren sowie technischen Besonderheiten, rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
Der Kunde sorgt dafür, dass die eigenen IT-Dienstleister zu abgestimmten Terminen erreichbar sind und 2BC Zugang zu relevanten Systemen besteht.
3.3 Betrieb und Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, seine TK- und IT-Systeme regelmäßig zu aktualisieren, zu sichern und fachgerecht zu konfigurieren (z. B. Firmware/Software-Updates, sichere WLAN-Konfiguration, Härtung von Endgeräten/PBX), unsichere oder nicht zulässige Endgeräte, Anwendungen oder Protokolle nicht anzuschließen/nutzen und Netzwerkzugänge ausschließlich über von 2BC zugelassene Schnittstellen und Protokolle zu betreiben.
Bei Nutzung von Notrufdiensten (z. B. 112) muss der Kunde sicherstellen, dass die notwendige Standortinformation bereitgestellt wird. Einschränkungen aus der eingesetzten Infrastruktur liegen in seiner Verantwortung.
3.4 Angaben, Datenpflege und Änderungen
Der Kunde ist verpflichtet, 2BC sämtliche für die Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung der Leistungen erforderlichen Angaben vollständig, richtig und aktuell mitzuteilen und während der Vertragslaufzeit zu pflegen. Dies gilt insbesondere für Firmen- und Rechnungsdaten, Installations- und Nutzungsstandorte, Ansprechpartner, Rufnummern, Nebenstellen, Rufnummernzuordnungen sowie die für Notrufverbindungen erforderlichen Standort- und Rückrufinformationen.
Werden Leistungen an mehreren Standorten des Kunden bereitgestellt oder genutzt, gelten die vorstehenden Pflichten für jeden einzelnen Standort und die dort eingesetzten Telefonanlagen, Endgeräte, Netzwerke und sonstigen für die Nutzung der 2BC-Leistungen relevanten Systeme. Der Kunde ist verpflichtet, 2BC für jeden Standort die erforderlichen Angaben und Ansprechpartner mitzuteilen.
Änderungen dieser Angaben hat der Kunde 2BC unverzüglich und spätestens vor der Nutzung der hiervon betroffenen Leistung in Textform mitzuteilen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm mitgeteilten Daten auch bei Änderungen seiner Organisations-, Netzwerk- oder Telefonanlagenstruktur zutreffend bleiben. Dies gilt insbesondere für die jeweilige Anschrift, die Zuordnung von Rufnummern und Nebenstellen, die vorhandene Netz- und Telefonanlagenstruktur, Routing sowie die für Notrufverbindungen maßgeblichen Standort- und Rückrufdaten.
Soweit Notrufverbindungen von der technischen Konfiguration, den vom Kunden mitgeteilten Standort- und Rückrufdaten oder der vom Kunden eingesetzten Infrastruktur abhängen, ist der Kunde für deren ordnungsgemäße Pflege und Aktualisierung verantwortlich. Einschränkungen des Notrufzugangs oder der Übermittlung zutreffender Standort- informationen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angaben des Kunden oder auf dessen Infrastruktur beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von 2BC, soweit 2BC diese Einschränkungen nicht zu vertreten hat.
3.5 Informationspflicht und Reaktion
Der Kunde informiert 2BC unverzüglich über Störungen, Sicherheitsvorfälle oder drohende Verstöße gegen gesetzliche/ regulatorische Vorgaben und wirkt bei deren Eingrenzung und Behebung mit. 2BC und deren Servicepartner dürfen erforderliche Reparatur-, Änderungs- oder Instandhaltungsarbeiten vornehmen.
3.6 Kundenmodifikationen
Der Kunde darf Änderungen an von ihm betriebenen oder administrierten Telefonanlagen, Endgeräten, Softclients, Routern, Firewalls, Session Border Controllern oder sonstigen für die Nutzung der 2BC-Leistungen relevanten Systemen nur durch hierfür autorisierte Personen vornehmen. Er ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Änderungen den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entsprechen sowie die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der 2BC-Leistungen und der eingesetzten Systeme nicht beeinträchtigen.
Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass
- a) als abgehende Rufnummer ausschließlich Rufnummern verwendet werden, deren Nutzung ihm rechtlich und vertraglich gestattet ist und deren Zuordnung zutreffend ist,
- b) die Übermittlung der Rufnummernanzeige, der Caller-ID und des Parameters „P-Asserted-Identity“ (PAI) sowie die zugehörigen Routing- und Standortkonfigurationen zutreffend und entsprechend der vereinbarten und rechtlich zulässigen Nutzung erfolgen,
- c) keine Rufnummern oder Identitätsmerkmale Dritter unberechtigt verwendet, manipuliert oder vorgetäuscht werden und keine sonstigen unzulässigen oder unzutreffenden Absenderidentitäten verwendet werden,
- d) Änderungen an Rufnummernzuordnungen, Rufnummernanzeigen, Caller-ID, PAI, Routing oder Standortdaten 2BC unverzüglich und spätestens vor der Nutzung der geänderten Konfiguration in Textform mitgeteilt werden.
2BC ist berechtigt, technisch oder rechtlich unzulässige, missbräuchliche, unzutreffende oder die Netz- oder Dienstesicherheit gefährdende Konfigurationen zurückzuweisen, zu ändern oder vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder einer unzulässigen Manipulation der Absenderidentität.
3.7 Datensicherung und Datenschutz
Der Kunde erstellt regelmäßig und fachgerecht Datensicherungen (Backups) seiner Daten außerhalb der Systeme von 2BC, sofern 2BC nicht ausdrücklich zur Datensicherung (z. B. durch Vertrag/Service) verpflichtet ist.
Persönliche Zugangsdaten (z. B. Passwörter) dürfen nicht an Dritte weitergegeben und müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden. Sie sind bei Inbetriebnahme und sodann regelmäßig zu ändern; bei Verdacht auf Kenntnisnahme durch Unbefugte ist unverzüglich eine Änderung vorzunehmen und 2BC zu informieren. Speicherung auf PC/ USB-Stick erfolgt ausschließlich verschlüsselt.
Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten/Aktionen, die unter seinen Zugangsberechtigungen zu IT-/TK-Diensten vorgenommen werden – auch durch Dritte –, soweit keine nachweisbare Nichtzurechenbarkeit vorliegt.
3.8 Rechts- und Verhaltenspflichten
Die Nutzung von 2BC-Leistungen darf nicht rechtsmissbräuchlich erfolgen; insbesondere dürfen keine gesetzlich oder vertraglich verbotenen Inhalte übermittelt, eingestellt oder beworben werden, keine Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden sowie keine Daten ohne erforderliche Einwilligung verarbeitet werden.
Der Kunde beachtet nationale/internationale Gesetze, Servicerufnummern-Regeln, Verhaltenskodizes und Preisangabepflichten gemäß § 66a TKG.
3.9 Konsequenzen bei Verletzungen
Werden Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist 2BC von der Pflicht zur Einhaltung von verbindlichen Terminen, Service Levels und der Leistungserbringung insoweit befreit. Vereinbarte Fristen/Termine werden ausgesetzt und verlängern sich um den Zeitraum der Verhinderung; 2BC entstandene Mehraufwände/Kosten sind vom Kunden zu tragen. Störungen, Einschränkungen oder Verzögerungen, die ausschließlich auf die fehlenden oder unzureichenden Voraussetzungen eines einzelnen Standorts, auf standortbezogene Systeme des Kunden oder auf unterlassene Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gelten dabei als vom Kunden veranlasst.
2BC ist berechtigt, Leistungen bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Kunden teilweise oder ganz zu sperren. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt bestehen.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot von 2BC auf Abschluss eines Vertrags dar.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen 2BC und Kunde kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. In der Regel kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots von 2BC per E-Mail zustande.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die von 2BC angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Entstandene Reisekosten und notwendige Reisezeiten im Zusammenhang mit Vor-Ort-Leistungen werden dem Kunden gemäß der 2BC Preisliste oder einer gesonderten Vereinbarung monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.
5.3 Die Abrechnung erfolgt i. d. R. monatlich nach Leistungserbringung. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung.
5.4 Im Falle von Teilleistungen hat 2BC Anspruch auf Teilzahlungen, jeweils nach Abschluss definierter Projektphasen.
5.5 Für nutzungsunabhängige, monatlich vereinbarte Vergütungen (z. B. Mietzins für Cloud-Dienste, Softwarelizenzen) beginnt die Berechnung mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung oder der erstmaligen Aktivierung durch 2BC. Für den ersten Monat wird die Vergütung anteilig berechnet. In den darauffolgenden Monaten ist die Vergütung jeweils im Voraus zum Monatsbeginn zu zahlen.
5.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.8 Ist der Kunde mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug, kann 2BC die betroffene Leistung nach vorheriger Ankündigung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder teilweise sperren. Dies gilt nicht für Beträge, deren Berechtigung der Kunde nachvollziehbar und fristgerecht beanstandet hat. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfällt.
5.9 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde 2BC nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine 2BC erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an 2BC zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
§ 6 Einzelverbindungsnachweis
6.1 Nutzungs- oder verbrauchsabhängige Vergütungen (z. B. Minutenpreise, variable Serviceentgelte) werden regelmäßig nach tatsächlicher Inanspruchnahme abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich im Nachhinein. Soweit dies vertraglich vereinbart, technisch verfügbar und gesetzlich zulässig ist, kann 2BC dem Kunden einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) anbieten oder zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf einen EVN besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu getroffenen Vereinbarung.
6.2 Art, Umfang, Darstellungsform und Bereitstellungszeitpunkt des EVN können im Vertrag, im Angebot oder im jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt werden. Soweit technisch und rechtlich möglich, kann der EVN vollständig oder verkürzt dargestellt werden; insbesondere können einzelne Ziffern unterdrückt werden oder der Kunde kann auf einen EVN verzichten. Die jeweilige Darstellung richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben.
6.3 Der Kunde hat einen EVN unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Unstimmigkeiten innerhalb der hierfür vorgesehenen Einwendungsfrist mitzuteilen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei unrichtiger Abrechnung, bleiben unberührt.
6.4 Bei Anschlüssen, die von mehreren Personen, Mitarbeitern, Standorten oder sonstigen Nutzern verwendet werden, ist der Kunde für die interne Berechtigung zur Einsichtnahme und Weitergabe des EVN sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben innerhalb seiner Organisation verantwortlich. Dies gilt entsprechend bei Mehrstandortanschlüssen. Die Regelungen dieses Absatzes betreffen ausschließlich die Darstellung im EVN und lassen die Rufnummernunterdrückung gegenüber dem angerufenen Teilnehmer nach Ziffer 10.4 unberührt.
§ 7 Einrichtung und Übergabe
7.1 2BC erbringt standardisierte Remote-Einrichtungen (z. B. Anlegen von Nebenstellen, Mailboxen, Zuweisung von Rufnummern, Hinterlegung von MAC-Adressen bei Bedarf, Versand von Zugangsdaten). Umfang und Pauschalpreise werden im Angebot näher definiert.
7.2 Mit Übergabe von Administrationszugängen an den Kunden oder dessen beauftragten IT-Dienstleister geht die Verantwortung für den Betrieb, die Administration, die laufende Konfiguration und Änderungen an den hiervon erfassten Systemen auf den Kunden beziehungsweise seinen IT-Dienstleister über, soweit im Vertrag keine abweichende Wartungs-, Pflege-, Monitoring- oder Administrationsleistung ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Administrationszugängen und eine vereinbarte Einrichtung oder einmalige Konfiguration begründen für sich genommen keine Pflicht von 2BC zur laufenden Überwachung, Aktualisierung, Prüfung, Wartung, Pflege oder Administration dieser Systeme. Ziffer 13.4 gilt entsprechend.
7.3 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum von 2BC. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und 2BC unverzüglich zu informieren, falls Dritte Zugriff auf die Ware nehmen (insbesondere durch Pfändung, Insolvenz). Soweit unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände mit anderen vermischt oder verarbeitet werden, erwirbt 2BC entsprechend Miteigentumsanteile.
§ 8 Leistungsqualität, Verfügbarkeit und Support
8.1 2BC erbringt Leistungen im Rahmen der branchenüblichen Qualität und Verfügbarkeit.
8.2 Supportzeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von 2BC.
Reaktionszeit: Innerhalb der Supportzeiten erfolgt eine erste Reaktion grundsätzlich innerhalb von bis zu 8 Arbeitsstunden, vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden.
8.3 Störungsmeldungen erfolgen ausschließlich via E-Mail an die von 2BC benannte Supportadresse.
8.4 Außerhalb der Supportzeiten erfolgt keine reguläre Betreuung; automatisierte Systeme können Anfragen vorqualifizieren.
8.5 Im Falle von Werkleistungen gilt: 2BC stellt dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Abnahme bereit; diese erfolgt durch Funktionsprüfung. Erfolgt binnen 7 Tagen keine Beanstandung erheblicher Mängel oder werden die Ergebnisse produktiv genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt. Bei Mängeln bietet 2BC nach eigener Wahl Nachbesserung oder Neulieferung. Erst nach zweimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
9.2 Leistungsbestandteile können unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsregime haben. Die Kündigung eines Vertragsteils (z. B. SIP-Trunk) beendet nicht automatisch andere Teile (z. B. Lizenz für Cloud-PBX/CX):
A. SIP-Trunks/Telefonanschlüsse: Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im Vertrag festgelegt. Enthält der Vertrag eine stillschweigende Verlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit, kann der Vertrag ab Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
B. Cloudbasierte Telefonanlage (CX) und Lizenzen: Für die Nutzung der CX-Anlage gilt grundsätzlich eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Hintergrund ist die jährliche Lizenz-/Kapazitätsvorhaltung. Die Kündigung eines SIP-Trunks oder Telefonanschlusses lässt die Vergütungspflichten für die CX-Anlage/Lizenz bis zum Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit unberührt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – jeweils um die Dauer der ursprünglichen Mindestlaufzeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
9.3 Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
9.5 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
9.6 Mit Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von 2BC bereitgestellten Software-Clients und Daten von seinen Systemen zu löschen. Bei berechtigter Überlassung an Dritte hat der Kunde 2BC Name, Anschrift und Nutzungsumfang der Dritten auf Verlangen mitzuteilen.
§ 10 Rechtmäßige Nutzung, Sicherheitspflichten und Missbrauch
10.1 Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Dienste verantwortlich und unterlässt Missbrauch, rechtswidrige Inhalte, Spam, unzulässige Massenkommunikation, Angriffe oder sonstige Beeinträchtigungen der Netzintegrität.
10.2 Der Kunde trifft geeignete Sicherheitsmaßnahmen (gehärtete Passwörter, Rollenkonzepte, Updates, gesicherte WLANs). Nutzung offener oder unsicherer Netze für TK-Endgeräte ist zu vermeiden.
10.3 Der Kunde trägt die Entgelte für Verbindungen und Verkehre, die infolge eines Sicherheitsvorfalls in seiner Sphäre, insbesondere durch kompromittierte Endgeräte oder PBX, unsichere Gäste-WLANs oder sonstige dem Kunden zuzurechnende Fehlkonfigurationen, entstehen, soweit 2BC den Vorfall nicht zu vertreten hat und die Entgelte dem Kunden oder seiner Sphäre nachweisbar zuzurechnen sind.
2BC kann für einzelne Leistungen, Anschlüsse, Rufnummern, Nutzer, Standorte oder den Kunden insgesamt ein Kreditlimit, ein Nutzungsvolumenlimit oder ein Fraud-Limit festlegen oder anpassen, soweit hierfür objektive und nachvollziehbare Gründe bestehen. Solche Gründe können insbesondere die vereinbarte Nutzungsart, die bisherige oder zu erwartende Nutzung, ungewöhnliche Nutzungs- oder Verkehrsprofile, konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Betrug, ein erhöhtes Zahlungs- oder Ausfallrisiko oder gesetzliche und regulatorische Anforderungen sein. Maßgeblich sind die im Angebot, Vertrag, Preisblatt oder in einer sonstigen Mitteilung von 2BC angegebenen Grenzen. 2BC informiert den Kunden über die für ihn geltenden Limits und wesentliche Anpassungen, soweit dies nicht zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Zahlungs-, Missbrauchs- oder Sicherheitsrisikos unzumutbar ist.
10.4 Die Unterdrückung der Rufnummernanzeige gegenüber dem angerufenen Teilnehmer ist nur im Rahmen der vertraglich vorgesehenen und technisch verfügbaren Funktionen zulässig. Sie darf nicht dazu verwendet werden, gesetzliche Vorgaben, behördliche Anforderungen, Sicherheitsmaßnahmen oder berechtigte Identifizierungs- und Abrechnungsinteressen zu umgehen. Diese Regelung betrifft ausschließlich die Rufnummernanzeige gegenüber dem angerufenen Teilnehmer und lässt die gesonderten Regelungen zur Darstellung im Einzelverbindungsnachweis nach Ziffer 5.6 unberührt.
Die Möglichkeit der Rufnummernanonymisierung lässt die Verpflichtung des Kunden unberührt, gegenüber 2BC zutreffende Anschluss-, Nutzer-, Rufnummern-, Routing- und Standortdaten bereitzuhalten und zu pflegen. 2BC bleibt berechtigt, Verbindungs- und technische Verkehrsdaten im gesetzlich zulässigen Umfang zu verarbeiten, zu speichern und zur Störungs-, Missbrauchs- und Betrugsaufklärung zu verwenden. Die Rufnummernunterdrückung schließt die gesetzlich erforderliche Übermittlung von Rufnummern- und Standortdaten bei Notrufen an die zuständige Notrufabfragestelle nicht aus. Zwingende gesetzliche Rechte und Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit Notrufen, Datenschutz und Telekommunikationsgeheimnis, bleiben unberührt.
10.5 2BC ist berechtigt, die Nutzung einzelner Leistungen, Anschlüsse, Rufnummern, Nutzer oder Standorte vorübergehend ganz oder teilweise zu beschränken oder zu sperren, wenn und soweit dies nach den folgenden Bestimmungen zur Abwehr des jeweiligen Risikos erforderlich ist:
- a) das vereinbarte Kredit- oder Nutzungsvolumenlimit erreicht oder überschritten wird und die Beschränkung zur Begrenzung des hieraus entstehenden Zahlungs- oder Nutzungsrisikos erforderlich ist,
- b) aufgrund konkreter Tatsachen ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche, ungewöhnliche oder betrugsverdächtige Nutzung besteht,
- c) die weitere Nutzung zu einer erheblichen Erhöhung des Zahlungs- oder Ausfallrisikos führen würde oder
- d) eine Beschränkung oder Sperrung zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden oder zur Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich ist.
Die Beschränkung oder Sperrung kann automatisiert erfolgen, wenn dies zur Abwehr eines erhöhten Zahlungs-, Missbrauchs- oder Sicherheitsrisikos erforderlich ist. Sie ist auf die betroffene Leistung, den betroffenen Anschluss, die betroffene Rufnummer, den betroffenen Nutzer oder den betroffenen Standort sowie auf das zur Risikobeseitigung erforderliche Maß und die erforderliche Dauer zu begrenzen.
2BC informiert den Kunden über eine Beschränkung oder Sperrung unverzüglich über deren Grund und die Voraussetzungen ihrer Aufhebung, soweit dies im Einzelfall zumutbar ist. Die Beschränkung oder Sperrung ist aufzuheben, sobald der Sperrgrund entfällt. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bereits entstandener Entgelte bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für Verbindungs- und Nutzungsentgelte, die vor der Sperrung oder infolge eines dem Kunden oder seiner Sphäre zuzurechnenden Sicherheitsvorfalls entstanden sind. Gesetzliche Rechte beider Parteien sowie weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Ausländische Rufnummern, Sanktionen und regulatorische Einschränkungen
11.1 Die Bereitstellung ausländischer Rufnummern erfolgt unter dem Vorbehalt lokaler regulatorischer Vorgaben, Genehmigungen und technischer Machbarkeit. 2BC kann Zuteilungen ändern, aussetzen oder beenden, wenn lokale Partner oder Behörden die Terminierung untersagen oder einschränken, oder wenn Sanktionen/ Embargos dies erfordern.
11.2 2BC übernimmt keine Haftung dafür, dass ausländische Rufnummern dauerhaft erreichbar bleiben oder im vollen Funktionsumfang bereitgestellt werden können, wenn Einschränkungen außerhalb der Einflusssphäre von 2BC dies verhindern.
11.3 Der Kunde verpflichtet sich, anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten. 2BC kann Leistungen aussetzen, wenn andernfalls eine Rechtsverletzung drohen würde.
§ 12 Nutzungsrechte
12.1 2BC räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht ein, die im Rahmen der jeweiligen Telekommunikationslösung bereitgestellten Softwarekomponenten bestimmungsgemäß zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Überlassung an Dritte oder Nutzung zu anderen Zwecken, ist untersagt.
12.2 Die Nutzung der Software ist ausschließlich im Rahmen des vertragsgemäß bestimmten Gebrauchs und für die vom Vertrag erfassten Nutzer zulässig. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, Drittnutzung oder Zugänglichmachung ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich von 2BC genehmigt.
12.3 Nutzungsrechte an Software von Drittanbietern (z. B. Microsoft Cloud-Produkte) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Dritten und werden von 2BC nicht übertragen.
12.4 Testversionen sind einmalig nutzbar und werden automatisch gesperrt nach Ablauf des Kontingents oder der Testfrist.
§ 13 Haftung
13.1 2BC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet 2BC nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.2 In den Grenzen nach 13.1 haftet 2BC nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
13.3 2BC haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ursachen außerhalb der eigenen Einflusssphäre beruhen (z. B. Drittnetzstörungen, regulatorische Eingriffe, sanktionsbedingte Einschränkungen, Blockaden durch Firewalls des Kunden, unsichere Kundennetzwerke).
13.4 Für Leistungen, Konfigurationen und Änderungen, die nach Übergabe von Administrationsrechten durch den Kunden oder dessen IT-Dienstleister vorgenommen oder veranlasst werden, haftet 2BC nicht, soweit die jeweilige Beeinträchtigung, Fehlkonfiguration oder der Schaden hierauf beruht und 2BC die Ursache nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für die vom Kunden verantworteten Rufnummern-, Caller-ID-, PAI-, Routing- und Standortkonfigurationen.
13.5 2BC haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, wenn diese auf Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare, unvorhersehbare und außerhalb der Einflusssphäre von 2BC liegende Umstände zurückzuführen sind (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige Netzausfälle).
13.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 2BC.
13.7 Der Kunde stellt 2BC und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Leistungen und/oder personenbezogener Daten beruhen. Im Streitfall informiert der Kunde 2BC unverzüglich und erkennt keinerlei Ansprüche an, ohne Rücksprache.
13.8 2BC führt im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung regelmäßig notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten zur Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit der IT-Leistungen/ Dienste durch. 2BC bemüht sich, diese Arbeiten möglichst in Zeiten geringerer Nutzung (z. B. Nachtstunden) durchzuführen und den Kunden dabei, soweit objektiv möglich, vorab über Beginn und voraussichtliche Dauer zu informieren. Einschränkungen der Verfügbarkeit können während Wartungsarbeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
§ 14 Weitergabe und Überlassung der Leistungen an Dritte
14.1 Die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Vermietung, Überlassung oder sonstige Weitergabe der durch 2BC bereitgestellten Telekommunikationsdienste, IT-Leistungen oder Software an Dritte durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von 2BC nicht gestattet.
14.2 Eine Weitergabe im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzerkreises (z. B. Mitarbeiter, eigene Niederlassungen) ist nur insoweit zulässig, wie dies ausdrücklich vorgesehen und im Vertrag festgelegt ist.
14.3 Soweit 2BC im Einzelfall schriftlich die Weitergabe oder Überlassung genehmigt oder eine abweichende Regelung vereinbart wird, ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche dem Kunden in diesen AGB sowie in der entsprechenden Vereinbarung auferlegten Pflichten und Obliegenheiten auch durch den Dritten eingehalten werden. Der Kunde bleibt für das Verhalten des Dritten wie für eigenes Verhalten verantwortlich.
§ 15 Technische und rechtliche Änderungen, Anpassungen und Vertragsfolgen
15.1 Die von 2BC bereitgestellten Leistungen, insbesondere Telekommunikationsdienste und cloudbasierte IT-Dienste, unterliegen einer laufenden Weiterentwicklung, technischen Anpassung sowie Änderungen durch gesetzliche und/oder behördliche Vorgaben. Die Vertragserfüllung kann durch rechtliche, regulatorische und technische Rahmenbedingungen beeinflusst werden, etwa durch das Telekommunikationsgesetz (TKG), die DSGVO oder Verträge mit Vorlieferanten (z. B. Telekommunikationsanbieter, Hosting-Unternehmen).
15.2 2BC ist berechtigt, Leistungen technisch anzupassen oder durch funktional gleichwertige Leistungen zu ersetzen, soweit dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, notwendiger Änderungen von Netz- oder Vorleistungssystemen oder aus Gründen der Sicherheit und Funktionsfähigkeit erforderlich ist.
15.3 Soweit einzelne Leistungsmerkmale oder zugehörige Netzplattformen technisch oder rechtlich modifiziert werden müssen oder bestimmte Netzdienste, Produkte oder Leistungsmerkmale nicht mehr erbracht werden können, werden diese Änderungen im Vertragsverhältnis zwischen 2BC und dem Kunden übernommen. 2BC bemüht sich, im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Nachteile für den Kunden zu vermeiden.
15.4 2BC informiert den Kunden rechtzeitig über notwendige Änderungen, technische Umstellungen oder Ersatzleistungen. Zwingende gesetzliche oder behördliche Änderungen bleiben unberührt.
15.5 Ist im Zuge einer technischen oder rechtlichen Umstellung für 2BC ein unverhältnismäßig hoher wirtschaftlicher Aufwand erforderlich, ist 2BC berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Entsprechendes gilt für den Kunden, wenn die Umstellung zu erheblichen Einschränkungen einzelner vertraglicher Leistungen führt.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
16.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz von 2BC.
AGB Stand: 01.10.2026